Stellplatzvermietung


Stellplatzvermietung ab 30,00 Euro im Monat

Bei Interesse bitte Anfragen per Mail oder Telefonisch!


 

Bedingungen der Vermietung

 

Der Vermieter vermietet an den Mieter den Stellplatz, 76857 Gossersweiler-Stein, Im Bangert 7-9.

Das Mietverhältnis 

wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Seiten mit einer Frist von 2 Monaten gekündigt werden.

Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es auf den Zugang des Schreibens beim Vermieter, nicht auf den Zeitpunkt des Absendens an.

 

Die Nebenkosten sind mit dem Mietzins abgegolten.

 

Der Mieter stellt auf dem Stellplatz ausschließlich das oben genannte Fahrzeug ab.

Andere Fahrzeuge oder Gegenstände dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung des Vermieters abgestellt werden.

Eine Gebrauchsüberlassung an Dritte ist nicht zulässig.

 

In der Anlage sind Feuer, Rauchen und offenes Licht nicht erlaubt. Feuergefährliche Stoffe dürfen in der Anlage nicht aufbewahrt werden.

Das Reinigen des Fahrzeugs in der Anlage ist nicht gestattet.

 

Die Einstellung des Fahrzeuges erfolgt auf Gefahr des Mieters. Der Vermieter haftet insbesondere nicht für Diebstahl oder Beschädigung jeglicher Art (durch Dritte oder höherer Gewalt) des Fahrzeugs oder anderer Sachen in der Anlage.

Der Mieter haftet dem Vermieter für alle Schäden, die durch eine nicht ordnungsgemäße Benutzung der Anlage oder Verstöße gegen diesen Vertrag entstehen.

 

Das genannte Fahrzeug muss amtlich zugelassen und versichert sein. Eine Abmeldung oder die Erlöschung der Versicherung hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter mitzuteilen. Ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen darf nur während des Zulassungszeitraumes abgestellt werden.

 

Der Mieter hat den Anweisungen des Vermieters Folge zu leisten. Bei Verstößen gegen die oben genannten Vereinbarungen erlischt dieser Vertrag mit sofortiger Wirkung. Der Mieter hat das Fahrzeug innerhalb von 3 Tagen von dem oben genannten Gelände zu entfernen. Nach den 3 Tagen ist der Vermieter berechtigt das Fahrzeug entfernen zu lassen. Alle entstanden Kosten hat der Mieter zu tragen.

 

Weitere Vereinbarungen sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.